Großkaliber
Eckdaten:
Sportgeräte: Pistole
Kaliber: .32 bis .45 ACP
Altersfreigabe: ab 18 Jahren
Disziplinen: Freihand
Erklärung
Großkaliberschießen mit Pistolen und Revolvern bezeichnet Wettkämpfe, bei denen Sportler mit Zentralfeuerpartonen, typischerweise im Kaliber 9mm bis .45, aus einer Distanz von 25 Metern auf mechanische oder elektronische Scheiben schießen.
Kernwettbewerb ist das 25-Meter-Zentralfeuerpistolenschießen. Zunächst absolvieren die Sportler einen Präzisionsdurchgang mit sechs Serien à fünf Schuss in jeweils fünf Minuten. Im anschließenden Schnellfeuerteil folgen ebenfalls sechs Serien, wobei pro Schuss nur drei Sekunden verbleiben. Parallel dazu existieren Varianten für Pistole und Revolver, bei denen vier Serien à fünf Schuss in 150 Sekunden und vier Serien à fünf Schuss in 20 Sekunden geschossen werden. Diese klar strukturierten Abläufe erfordern technische Präzision und mentale Konzentration gleichermaßen.
Rechtlich ist das Großkaliberschießen in Deutschland nach § 27 WaffG geregelt: Sportschützen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um großkalibrige Pistolen oder Revolver in Schießstätten führen und verwenden zu dürfen. Der Erwerb einer Waffenbesitzkarte für diese erlaubnispflichtigen Sportwaffen setzt die Vollendung des 21. Lebensjahres voraus; Sportschützen unter 25 Jahren müssen zudem ein amts- oder fachärztliches beziehungsweise fachpsychologisches Zeugnis zur geistigen Eignung vorlegen. So ist ein sicherer und verantwortungsbewusster Zugang zum Großkaliberschießen gewährleistet.


